Die Branchenanhörung zeigt insgesamt eine hohe Zustimmung zur revidierten Bildungsverordnung und zu den Bildungsplänen. Die Grundkonzeption der Ausbildung wird breit getragen.
Gleichzeitig wird deutlich, dass bei einzelnen Umsetzungsfragen – insbesondere beim Qualifikationsverfahren – unterschiedliche Erwartungen innerhalb der Branche bestehen.
Hohe Zustimmung zu den Bildungsplänen
Die Bildungspläne erreichen gesamtschweizerisch Zustimmungswerte von über 90 %. Struktur, Inhalte und Zielsetzung der Ausbildung sind damit breit abgestützt und bilden eine tragfähige Grundlage für die Weiterentwicklung der Grundbildung.
Wechsel von produktorientierten Fachrichtungen zu prozessorientierten Schwerpunkten
Die Einführung der prozessorientierten Schwerpunkte wird grundsätzlich unterstützt. Die Rückmeldungen zeigen jedoch, dass die Balance zwischen einer breiten Grundbildung und gezielter Vertiefung sowie die konkrete Ausgestaltung der Schwerpunkte insbesondere bei den Betrieben weiter präzisiert und transparent gemacht werden müssen.
Die Schwerpunkte Planung, Produktion und Montage sind als moderate Vertiefungen zu verstehen, wie sie in vielen Betrieben bereits heute gelebt werden. Die Schwerpunktwahl soll flexibel erfolgen und möglichst spät im Ausbildungsverlauf stattfinden.
Rolle der Lernorte und überbetriebliche Kurse
Die Zusammenarbeit der drei Lernorte wird insgesamt positiv bewertet. Sowohl die Anzahl und Verteilung der üK-Tage als auch die Lektionentafel der Berufsfachschule stossen auf breite Zustimmung.
Optimierungsbedarf besteht insbesondere bei der Organisation der überbetrieblichen Kurse. Gewünscht werden klar strukturierte Tagesblöcke (4/6/8 Tage) sowie eine praxisnahe zeitliche Abfolge.
Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren wird grundsätzlich als stimmig beurteilt. Gleichzeitig zeigt die Anhörung unterschiedliche Erwartungen hinsichtlich der praktischen Prüfung EFZ, insbesondere in Bezug auf den gewünschten Grad der Individualisierung.
Parallel zur Branchenanhörung wurden bei den Kantonen und deren kantonalen Prüfungsleitern Anhörungen zur Umsetzbarkeit der Prüfungsformen durchgeführt. Diese beurteilten die ausgearbeiteten kombinierten Modelle mit betrieblich individuellen und zentral einheitlichen Prüfungsteilen aufgrund organisatorischer, finanzieller und inhaltlicher Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich Bewertung, Zuständigkeiten und Rekursgefahr, als nicht umsetzbar.
Eine praktische Arbeit kann somit entweder als individuelle praktische Arbeit (IPA) oder als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund erfolgt die weitere Ausarbeitung auf Basis der VPA. Dieser Entscheid ist durch die behördlichen Rahmenbedingungen vorgegeben und nicht einer einheitlichen Präferenz innerhalb der Schreinerbranche.
Der Handlungsspielraum für eine mögliche Individualisierung innerhalb der praktischen Prüfung ist entsprechend begrenzt. Das Projektteam wird prüfen, in welchen Elementen der VPA Individualisierungen sinnvoll und möglich sind.
Gleichzeitig wird deutlich, dass individuelle Stärken und betriebliche Besonderheiten künftig stärker über die gesamte Ausbildungszeit hinweg gefördert werden müssen und weniger über das abschliessende Qualifikationsverfahren.
Weiteres Vorgehen
Die zentralen Eckwerte der Revision wurden durch die Branchenanhörung bestätigt. Die Rückmeldungen aus der Branche sowie aus der parallel durchgeführten Ämterkonsultation werden in die weitere Ausarbeitung integriert.
Der Fokus liegt dabei auf einer fachlich überzeugenden und gleichzeitig systemisch tragfähigen Lösung innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen.
Aktuell laufen die letzten Abklärungen aus der Ämterkonsultation sowie die Übersetzungsarbeiten.
Im April behandelt die Kommission B&Q die Dokumente. Im Juni wird die Grundbildungskommission (GBK) den Ticketantrag beim Bund einreichen.
